Bußgeldverfahren
Führerschein und Flexibilität sind in unserer heutigen schnelllebigen Zeit nicht selten die Grundpfeiler einer erfolgreichen beruflichen Tätigkeit. Der vorübergehende Verlust der Fahrberechtigung im Falle eines Fahrverbots zieht daher oftmals erhebliche Folgen für den betroffenen Verkehrsteilnehmer nach sich.
Sie waren zu schnell unterwegs oder sind über eine rote Ampel gefahren und wurden geblitzt? Sie haben auf der Autobahn den notwendigen Abstand zum Vordermann nicht eingehalten und wurden dabei gefilmt?
Rechtsanwalt Karaduman vertritt Sie als Verkehrsanwalt in allen Bußgeldverfahren. Das Bußgeldverfahren beginnt in der Regel mit der Anhörung zu einem Verkehrsverstoß oder wenn die Identität des Fahrers der Bußgeldstelle bekannt ist mit einem Bußgeldbescheid. In beiden Fällen sollten Sie sofort einen im Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt kontaktieren. Nur der erfahrene Verkehrsanwalt- kennt mögliche Fehlerquellen und Angriffspunkte der unterschiedlichen Messverfahren bei Geschwindigkeits-, Rotlicht- oder Abstandsmessungen und eventuelle formale Fehler der Behörden.
- beachtet Tilgungsfristen bzw. die „Überliegefrist“ bereits bestehender Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister hinreichend und handelt entsprechend.
- beurteilt realistisch, ob tatsächlich aus der persönlichen Situation des Fahrers heraus eine grobe Pflichtverletzung mit der zwingenden Folge eines Fahrverbots vorliegt oder ob beispielsweise ein sog. Augenblicksversagen anzunehmen ist, bei dem von einem Fahrverbot abgesehen werden kann.
Im Falle eines Bußgeldbescheides muss innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Bußgeldbescheides Einspruch gegen den Bußgeldbescheid bei der Bußgeldbehörde eingelegt werden. Wird die Frist versäumt, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Eine nachträgliche Wiederaufnahme des Verfahrens ist nur in Ausnahmefällen möglich.
Kontaktieren Sie mich, sobald Sie einen Anhörungsbogen des Ordnungsamts, der Polizei oder der Bußgeldbehörde erhalten haben. Ich werde nach Einsicht in die amtliche Ermittlungsakte den erhobenen Vorwurf überprüfen und Sie kompetent beraten und betreuen.
Die Anwaltskosten im Bußgeldverfahren werden grundsätzlich von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen.