Rechtsanwalt Karaduman

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Unfallflucht / Fahrerflucht (§ 142 StGB)

Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt. Wer sich nach einem Verkehrsunfall unerlaubt vom Unfallort entfernt, macht sich nach § 142 StGB strafbar. Der Gesetzgeber stellt dieses Verhalten unter Strafe, um sicherzustellen, dass Geschädigte ihre berechtigten Ansprüche geltend machen können und die ordnungsgemäße Feststellung des Unfalls gewährleistet wird.

Ein Vorwurf der Fahrerflucht zieht regelmäßig schwerwiegende Konsequenzen nach sich: Neben empfindlichen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen kann auch die Entziehung der Fahrerlaubnis sowie ein Fahrverbot drohen. Darüber hinaus erfolgt in Flensburg die Eintragung von Punkten. Besonders gravierend können die Folgen sein, wenn bei dem Unfall Personen verletzt wurden.

Wir beraten und vertreten Sie kompetent und engagiert, wenn Ihnen eine Unfallflucht vorgeworfen wird oder wenn Sie als Unfallgeschädigter Ihre Ansprüche gegenüber dem Unfallverursacher oder dessen Versicherung durchsetzen möchten. Unsere langjährige Erfahrung im Verkehrsrecht ermöglicht es uns, Ihre Rechte optimal zu schützen – sowohl bei Sach- als auch bei Personenschäden.

Was wir für Sie tun

In einem Strafverfahren wegen Fahrerflucht prüfen wir zunächst sorgfältig die Beweislage und klären mit Ihnen, wie Sie sich am besten verhalten sollten. Wir nehmen Akteneinsicht, um die Vorwürfe genau zu prüfen und gemeinsam mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Oft lässt sich durch eine frühzeitige anwaltliche Intervention eine Einstellung des Verfahrens oder eine Reduzierung der Strafe erreichen.

Als Unfallgeschädigter unterstützen wir Sie dabei, sämtliche Ihnen zustehenden Ansprüche geltend zu machen. Hierzu gehören z.B. Schadensersatz für Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten, Wertminderung, Nutzungsausfall oder Schmerzensgeld bei Personenschäden. Dabei übernehmen wir die gesamte Kommunikation mit Versicherungen, Gutachtern und – falls erforderlich – mit Gerichten, damit Sie sich um nichts kümmern müssen.

  • Verteidigung in Ermittlungs- und Strafverfahren wegen Fahrerflucht
  • Durchsetzung Ihrer Ansprüche als Geschädigter nach einem Unfall
  • Kommunikation mit Polizei, Versicherungen und Gerichten
  • Aufklärung Ihrer Rechte und Pflichten
  • Begleitung bei der Unfallaufnahme und Beweissicherung

Wichtige Hinweise

Unfallflucht kann auch dann vorliegen, wenn Sie den Unfall zunächst nicht bemerkt haben oder die Schwere des Schadens unterschätzt wurde. In solchen Fällen ist es besonders wichtig, keine voreiligen Angaben bei der Polizei zu machen, sondern vorher anwaltlichen Rat einzuholen. Jede unbedachte Äußerung kann später gegen Sie verwendet werden.

Gut zu wissen: In vielen Fällen übernehmen Rechtsschutzversicherungen oder auch die Haftpflichtversicherer des Unfallgegners die entstehenden Anwaltskosten. Zögern Sie nicht, sich rechtzeitig anwaltlich beraten zu lassen – wir stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite, damit Ihre Rechte gewahrt bleiben.

Nehmen Sie Kontakt auf

Sie benötigen rechtliche Unterstützung oder möchten sich gegen den Vorwurf der Unfallflucht verteidigen? Vereinbaren Sie noch heute einen Termin für eine persönliche Beratung!

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