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Warum der erste Weg nach einem Verkehrsunfall zum Anwalt führen sollte – nicht zur Werkstatt oder Versicherung

Veröffentlicht am: 27.06.2025

Ein Moment der Unachtsamkeit, und schon ist es passiert: ein Verkehrsunfall. Ist die Schuldfrage scheinbar eindeutig, fühlen sich viele Geschädigte sicher – doch gerade dann ist Vorsicht geboten.

 

Unser dringender Rat als Kanzlei für Verkehrsrecht: Gehen Sie zuerst zu einem Anwalt – nicht zur Werkstatt, nicht zum Gutachter und vor allem nicht direkt zur gegnerischen Versicherung.

 

1. Versicherungen wollen sparen – nicht helfen

Selbst wenn der Unfallgegner die Schuld anerkennt, verfolgt die gegnerische Haftpflichtversicherung in erster Linie ihre eigenen Interessen. Ihr Ziel: Die Schadensregulierung so günstig wie möglich zu gestalten. Das bedeutet für Sie als Geschädigten: Kürzungen, Verzögerungen oder fragwürdige Gutachten – wenn Sie sich nicht rechtzeitig absichern.

 

2. Frühzeitige Fehler schmälern Ihre Ansprüche

Wer voreilig handelt, verschenkt Geld. Typische Fehler:

  • Annahme eines von der Versicherung gestellten Gutachters
  • Reparatur in einer von der Versicherung "empfohlenen" Werkstatt
  • Verzicht auf Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten
  • Spätere Kürzungen bei Positionen wie Wertminderung oder Nebenkosten

Ein spezialisierter Anwalt sorgt dafür, dass diese Fehler gar nicht erst entstehen.

 

3. Sie haben das Recht auf eigene Wahl – und auf Beratung

Als Geschädigter dürfen Sie selbst entscheiden:

  • welcher Sachverständige den Schaden bewertet
  • in welcher Werkstatt Sie reparieren lassen
  • ob Sie fiktiv abrechnen oder reparieren

Ein Anwalt sichert Ihre Entscheidung ab – rechtlich fundiert und ohne Einflussnahme durch Dritte.

 

4. Selbst klare Fälle werden oft strittig – im Nachhinein

Viele Mandanten berichten: „Alles war klar, dann hat die Versicherung plötzlich doch etwas gekürzt.“ Ein vermeintlich unstreitiger Fall kann sich schnell zum Streitfall entwickeln – etwa bei:

  • der Höhe der Reparaturkosten
  • dem Nutzungsausfall
  • dem Restwert oder der Wertminderung

Ein Anwalt erkennt solche Fallstricke und handelt proaktiv.

 

5. Die Anwaltskosten zahlt die gegnerische Versicherung

Ein weiterer wichtiger Punkt: Im Haftpflichtschadenfall übernimmt die gegnerische Versicherung auch die Kosten für Ihren Anwalt. Sie erhalten also kompetente rechtliche Unterstützung – ohne eigenes Kostenrisiko.

 

Fazit: Bei Verkehrsunfällen zählt der richtige erste Schritt

Verlassen Sie sich nicht auf Zusagen der gegnerischen Versicherung. Vertrauen Sie auf rechtliche Expertise. Denn nur, wer seine Ansprüche kennt und durchsetzt, erhält am Ende den vollen Schadensersatz.

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Fahrettin Karaduman

Rechtsanwalt und Dipl.-Jur.