Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht in Bielefeld
Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht in Bielefeld
Veröffentlicht am: 05.06.2025
Ein Moment der Unachtsamkeit im Straßenverkehr kann schnell weitreichende Folgen haben. Wenn bei einem Verkehrsunfall eine andere Person verletzt wurde, kann die Polizei gegen Sie wegen fahrlässiger Körperverletzung ermitteln – oft beginnt dies mit einem Anhörungsbogen, der Ihnen per Post zugestellt wird.
Was bedeutet fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr?
Laut § 229 StGB (Strafgesetzbuch) macht sich strafbar, wer durch Fahrlässigkeit eine Körperverletzung verursacht. Im Straßenverkehr geschieht das häufig durch:
Die Folge: Ein anderer Verkehrsteilnehmer wird verletzt – schon ist der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung im Raum.
Anhörungsbogen erhalten – was jetzt?
Wenn Sie einen Anhörungsbogen von der Polizei erhalten, sind Sie noch nicht verurteilt – aber die Ermittlungen gegen Sie laufen. Wichtig zu wissen:
Keine voreiligen Angaben machen: Sie sind nicht verpflichtet, sich zur Sache zu äußern. Unüberlegte Aussagen können Ihre Verteidigung erschweren.
Nehmen Sie frühzeitig Kontakt zu einem Anwalt auf: Als erfahrene Kanzlei für Strafrecht und Verkehrsrecht vertreten wir Sie professionell gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft.
Welche Strafen drohen bei fahrlässiger Körperverletzung?
Die Strafe hängt vom Einzelfall ab. Mögliche Konsequenzen:
Deshalb ist es entscheidend, sich rechtzeitig verteidigen zu lassen, um die Strafe zu minimieren oder ein Verfahren sogar ganz abzuwenden.
Warum zur Kanzlei Karaduman?
Unsere Kanzlei mit Sitz in Bielefeld ist auf Straf- und Verkehrsrecht spezialisiert. Wir wissen, worauf es bei fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr ankommt. Mit unserer Erfahrung setzen wir alles daran, das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.
Wir helfen Ihnen:
Jetzt handeln: Lassen Sie sich beraten
Wenn Sie einen Anhörungsbogen wegen fahrlässiger Körperverletzung erhalten haben, verlieren Sie keine Zeit. Nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf!
Rechtsanwalt und Dipl.-Jur.