Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht in Bielefeld
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Veröffentlicht am: 30.05.2025
Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit – und schon ist es passiert: Ein Fahrzeug streift ein anderes, ein Kratzer entsteht, der Fahrer verlässt den Unfallort. Doch Vorsicht: Unfallflucht (Fahrerflucht) nach § 142 StGB ist eine Straftat und kann schwerwiegende Konsequenzen haben.
Wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, riskiert:
Eine Fahrerflucht liegt vor, wenn eine Person nach einem Verkehrsunfall den Unfallort verlässt, ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen. Das gilt sowohl für Unfälle mit anderen Fahrzeugen als auch für Schäden an geparkten Autos, Bäumen, Leitplanken, Zäunen, Verkehrsschildern u.a.
Wie lange muss man warten?
Falls Sie sich nach einem Unfall versehentlich entfernt haben, handeln Sie schnell:
Manchmal kommt es zu falschen Verdächtigungen oder Missverständnissen. Beispielsweise, wenn:
In solchen Fällen ist eine schnelle und professionelle Verteidigung entscheidend.
Rechtsanwalt Fahrettin Karaduman ist spezialisiert auf Verkehrsrecht und verteidigt Sie kompetent bei Vorwürfen der Unfallflucht.
Rechtsanwalt und Dipl.-Jur.