Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht in Bielefeld
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Veröffentlicht am: 28.05.2025
BGH, Beschluss vom 01.08.2024 – 4 StR 409/23
Inhalt
Was war passiert?
Drei junge Männer lieferten sich ein illegales Autorennen im Stadtgebiet von Frankfurt am Main. Einer von ihnen verlor die Kontrolle über sein Fahrzeug und verursachte einen schweren Verkehrsunfall, bei dem ein unbeteiligter Dritter schwer verletzt wurde. Statt erste Hilfe zu leisten oder die Polizei zu rufen, flüchteten alle Beteiligten vom Unfallort.
Das Landgericht Frankfurt verurteilte die Fahrer zu mehrjährigen Haftstrafen. Der Bundesgerichtshof bestätigte nun diese Entscheidung – die Urteile sind rechtskräftig.
Welche rechtlichen Konsequenzen drohen bei Fahrerflucht?
Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist in § 142 StGB geregelt und stellt eine Straftat dar. Wer sich nach einem Unfall heimlich entfernt, muss mit folgenden Konsequenzen rechnen:
Kommt es – wie im aktuellen Fall – zusätzlich zu einem illegalen Straßenrennen (§ 315d StGB) oder einer Verletzung Dritter, erhöht sich das Strafmaß erheblich.
Warum ist dieser Fall besonders?
Der Bundesgerichtshof stellte klar, dass auch Mitfahrer strafbar handeln können, wenn sie dem Hauptverursacher psychisch zur Seite stehen oder ihn bei der Flucht unterstützen. Zudem reicht eine bloße Geldzahlung an das Unfallopfer – etwa als Schmerzensgeld – nicht aus, um sich strafmildernd auf einen Täter-Opfer-Ausgleich zu berufen.
Diese Entscheidung verschärft die Maßstäbe für Verkehrsstraftaten und zeigt, dass Gerichte illegale Rennen und Fluchtverhalten mit deutlicher Konsequenz verfolgen.
Fazit
Wer nach einem Unfall die Flucht ergreift, macht sich nicht nur strafbar – er riskiert seinen Führerschein, seine Freiheit und die eigene Existenz. Besonders bei schweren Personenschäden ist die sofortige Meldung des Unfalls nicht nur Pflicht, sondern auch Ausdruck von Verantwortung.
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Rechtsanwalt und Dipl.-Jur.