Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht in Bielefeld
Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht in Bielefeld
Führerschein und Flexibilität sind in unserer heutigen schnelllebigen Zeit nicht selten die Grundpfeiler einer erfolgreichen beruflichen Tätigkeit. Der vorübergehende Verlust der Fahrberechtigung im Falle eines Fahrverbots zieht daher oftmals erhebliche Folgen für den betroffenen Verkehrsteilnehmer nach sich.
Sie waren zu schnell unterwegs oder sind über eine rote Ampel gefahren und wurden geblitzt? Sie haben auf der Autobahn den notwendigen Abstand zum Vordermann nicht eingehalten und wurden dabei gefilmt?
Rechtsanwalt Karaduman vertritt Sie als Verkehrsanwalt in allen Bußgeldverfahren. Das Bußgeldverfahren beginnt in der Regel mit der Anhörung zu einem Verkehrsverstoß oder wenn die Identität des Fahrers der Bußgeldstelle bekannt ist mit einem Bußgeldbescheid. In beiden Fällen sollten Sie sofort einen im Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt kontaktieren. Nur der erfahrene Verkehrsanwalt:
Im Falle eines Bußgeldbescheides muss innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Bußgeldbescheides Einspruch gegen den Bußgeldbescheid bei der Bußgeldbehörde eingelegt werden. Wird die Frist versäumt, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Eine nachträgliche Wiederaufnahme des Verfahrens ist nur in Ausnahmefällen möglich.
Kontaktieren Sie mich, sobald Sie einen Anhörungsbogen des Ordnungsamts, der Polizei oder der Bußgeldbehörde erhalten haben. Ich werde nach Einsicht in die amtliche Ermittlungsakte den erhobenen Vorwurf überprüfen und Sie kompetent beraten und betreuen.
Die Anwaltskosten im Bußgeldverfahren werden grundsätzlich von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen.
Falls Ihnen eines der folgenden Delikte im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr vorgeworfen wird, sollten Sie sich unbedingt an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden:
In solchen Fällen drohen nicht nur Geldbußen oder kurzfristige Fahrverbote, sondern häufig auch Freiheits- oder Geldstrafen sowie die längerfristige Entziehung der Fahrerlaubnis. Dies kann erhebliche wirtschaftliche Einbußen oder sogar den Verlust des Arbeitsplatzes bedeuten.
Die Kosten der Verteidigung in Verkehrsstrafsachen werden in der Regel von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen, soweit sich der Vorwurf nicht auf eine vorsätzliche Begehungsweise richtet. Einige Rechtsschutzversicherer bieten auch Kostenschutz für die Verteidigung bei vorsätzlicher Begehungsweise.
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